Bestattungs­vorsorge –
wer selbstbestimmt bleiben will, denkt mit uns voraus

Viele Menschen haben bereits konkrete Vorstellungen, wie sie einmal beigesetzt werden möchten – zum Beispiel auf See, im Wald oder in einem Familiengrab auf dem Friedhof. Damit diese Vorstellungen auch tatsächlich eines Tages umgesetzt werden, ist eine Bestattungsvorsorge notwendig.

Neben der Grabart halten wir Ihre Wünsche genau für Sie fest – zum Beispiel zur Musikauswahl, zum Ablauf der Trauerfeier, zum Blumenschmuck und zu vielen weiteren Details. So geben wir Ihnen und auch Ihren Angehörigen die Sicherheit, dass später alles in Ihrem Sinn umgesetzt wird.

Alles ist möglich –
auch eine finanzielle Vorsorge

Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge können Sie sich und Ihre Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell absichern. Zum Beispiel mit einem verzinsten, zweckgebundenen Konto der Deutschen

Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder einer Sterbegeldversicherung wie von der Nürnberger Versicherung. Gerne informieren wir Sie näher – sprechen Sie uns einfach an!

Letzter Wille –
wer sein Recht kennt, kann es auch nutzen

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige“ zum anderen das „notarielle“ Testament. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Das notarielle Testament wird nach Ihren Wünschen vom Notar verfasst, der auch Ihre Unterschrift entsprechend beglaubigt. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt.

Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen.

Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden oder isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Vorsorgevertrag

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional.

Er bietet Ihrer Familie zusätzlich finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal- bzw. Ratenzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer einmaligen Zahlung bzw. regelmäßigen in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie näher über dieses Thema.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um zudem gesundheitliche Aspekte zu klären.

Bitte beachten Sie: Diese Hinweise sollen Ihnen lediglich als allgemeine Informationen dienen, denn sie ersetzen weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.